Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 14.08.2018

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2018 - 2 O 7/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7463
OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2018 - 2 O 7/18 (https://dejure.org/2018,7463)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.02.2018 - 2 O 7/18 (https://dejure.org/2018,7463)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 2 O 7/18 (https://dejure.org/2018,7463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Ablehung von Prozesskostenhilfe bei Versäumung der Beschwerdefrist gegen die Sachentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Ablehung von Prozesskostenhilfe bei Versäumung der Beschwerdefrist gegen die Sachentscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2016 - 2 PA 409/15

    Billigkeitsentscheidung; Prozesskostenhilfebeschwerde; beabsichtigte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2018 - 2 O 7/18
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet daher grundsätzlich aus, wenn die zugrundeliegende kostenverursachende Instanz bereits abgeschlossen ist, also nichts mehr gefördert werden kann (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.01.2016 - 2 PA 409/15 -, juris RdNr. 11).

    Nach Abschluss des Verfahrens vor dem Gericht des betreffenden Rechtszuges kann Prozesskostenhilfe nur ausnahmsweise bewilligt werden, insbesondere dann, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht verbeschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.01.2016 - 2 PA 409/15 -, a.a.O. RdNr. 12).

    In solchen Fällen hat sich das Verfahren nicht "ohne Zutun" des Betroffenen erledigt; die damit eingetretene Beendigung des Verfahrens ist vielmehr der eigenen Verantwortungssphäre des Rechtsschutzsuchenden zuzurechnen, stellt also ebenfalls eine gewillkürte Verfahrensbeendigung dar, die einer Billigkeitsentscheidung für eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegensteht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.01.2016 - 2 PA 409/15 -, a.a.O. RdNr. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2018 - 2 M 3/18

    Wirksamkeit der Zustellung gemäß ZPO § 180

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2018 - 2 O 7/18
    Der Senat hat die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnung des Antrags auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz mit Beschluss vom heutigen Tage in der Sache 2 M 3/18 verworfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 16 E 89/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2018 - 2 O 7/18
    Das kommt in Betracht, wenn sich das zu fördernde Sachverfahren ohne Zutun des Antragstellers erledigt hat, grundsätzlich aber nicht, wenn er dieses Verfahren aus freiem Entschluss beendet hat, etwa im Wege der Antrags- bzw. Klagerücknahme, einer nicht durch ein erledigendes Ereignis veranlassten Erledigungserklärung - der sich die Gegenseite angeschlossen hat -, möglicherweise eines Vergleichsabschlusses, aber auch im Wege der Nichteinlegung eines möglichen Rechtsmittels, denn ein solches prozessuales Vorgehen entspricht unter wertenden Gesichtspunkten der Fallgruppe der gewillkürten Verfahrensbeendigung (vgl. OVG NW, Beschl. v. 18.02.2003 - 16 E 89/03 -, juris RdNr. 5).
  • OVG Sachsen, 06.09.2018 - 5 A 1003/17

    Beiordnung, Antrag, Prozesskostenhilfe; Abschluss der Instanz, Rücknahme

    Zwar ist zumindest im Regelfall Gegenstand der Prozesskostenhilfe die Förderung einer konkreten, in der vom Prozesskostenhilfegesuch erfassten Instanz noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreitigkeit; demgegenüber hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht die Aufgabe, finanziell bedürftige Personen für prozessbedingte Kosten bzw. dafür eingegangene Verpflichtungen nachträglich zu entschädigen (SächsOVG, Beschl. v. 29. März 2017 - 5 D 122/16 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 18. Februar 2003 - 16 E 89/03 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 28. Februar 2018 - 2 O 7/18 -, juris).

    Denn eine solche Billigkeitsentscheidung kommt nicht in Betracht, wenn der Antragsteller - wie insoweit hier - durch die Rücknahme seines Rechtsmittels das durch die Prozesskostenhilfe zu fördernde Sachverfahren aus freiem Entschluss beendet (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18. Februar 2003 - 16 E 89/03 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 28. Februar 2018 - 2 O 7/18 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2021 - 12 E 1013/21

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Juni 2008- 14 E 318/08 -, juris Rn. 2 ff., vom 13. März 2008- 12 E 545/06 -, juris Rn. 3 ff., vom 18. Februar 2003 - 16 E 89/03 -, juris Rn. 3 ff., vom 20. November 2007 - 13 E 1181/07 -, juris Rn. 2 ff., und vom 5. Mai 2006 - 5 E 413/06 -, juris Rn. 2 ff.; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 28. Februar 2018 - 2 O 7/18 -, juris Rn. 3 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Januar 2018 - 2 PA 409/15 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Schl.-H., Beschluss vom 24. März 2011 - 3 O 2/11 -, juris Rn. 3 ff.
  • VG Düsseldorf, 20.06.2022 - 24 K 83/21

    Bedürftigkeit, eidesstattliche Versicherung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Juni 2008 - 14 E 318/08 -, juris Rn. 2 ff., vom 13. März 2008 - 12 E 545/06 -, juris Rn. 3 ff., vom 18. Februar 2003 - 16 E 89/03 -, juris Rn. 3 ff., vom 20. November 2007 - 13 E 1181/07 -, juris Rn. 2 ff., und vom 5. Mai 2006 - 5 E 413/06 -, juris Rn. 2 ff.; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 28. Februar 2018 - 2 O 7/18 -, juris Rn. 3 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Januar 2018 - 2 PA 409/15 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Schl.-H., Beschluss vom 24. März 2011 - 3 O 2/11 -, juris Rn. 3 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.08.2018 - 2 O 7/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,65939
LG Berlin, 14.08.2018 - 2 O 7/18 (https://dejure.org/2018,65939)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.08.2018 - 2 O 7/18 (https://dejure.org/2018,65939)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. August 2018 - 2 O 7/18 (https://dejure.org/2018,65939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,65939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht